PatientInnenrechte
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
Die grundlegenden Patientenrechte sind in der Patientencharta ausführlich beschrieben. Patientenrechte sind aber auch in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen als auch in vielen berufsrechtlichen Bestimmungen geregelt.
Auszug der PatientInnenrechte
- Recht auf Verschwiegenheit
- Recht auf rücksichtsvolle Behandlung
- Recht auf Aufklärung und Information über Behandlungsmöglichkeiten samt Risiken
- Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung
- Recht auf Sicherstellung der Einsichtsmöglichkeit in die Krankengeschichte bzw. auf Ausfertigung einer Kopie
- Recht auf ausreichende Kontakt- und Besuchsmöglichkeiten
- Möglichkeiten einer seelsorgerischen Betreuung auf Wunsch
- Recht auf Behandlung und Pflege
- Recht auf Achtung der Würde und Integrität
- Recht auf Selbstbestimmung und Information
- Recht auf Dokumentation
- Recht auf Einbringung von Anregungen und Beschwerden
Neue Broschüre: "Ihr Recht als Patient:in"
Unter folgendem Link erhalten Sie Informationen bzw. können Sie sich die Broschüre kostenlos bestellen.
https://www.pharmig.at/mediathek/publikationen/ihr-recht-als-patientin/