Zuständigkeiten
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
Die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark ist zuständig für Anliegen von
- PatientInnen von Krankenanstalten
- BewohnerInnen von Pflegeeinrichtungen
- KlientInnen mobiler Dienste.
Die Inanspruchnahme der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft ist für Sie kostenfrei.
Wir informieren und beraten
- Beschwerden über Ihre Behandlung oder Betreuung in den steirischen Krankenanstalten
- Beschwerden über die Behandlung oder Betreuung in Pflegeheimen, Pflegeplätzen und durch mobile Dienste
- Information und Beratung über Ihre PatientInnen- und BewohnerInnenrechte
- Wir unterstützen bei der Aufklärung von Mängeln und Missständen und geben Empfehlungen ab
- Wir unterstützen und beraten Sie bei der Errichtung von Patientenverfügungen
- Wir unterstützen und beraten Sie bei der Errichtung von Sterbeverfügungen
- Beratung und Begleitung bei der Schlichtungsstelle
- Beratung und Begleitung beim Patienten-Entschädigungsfonds