BewohnerInnenrechte
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
Als BewohnerIn einer Pflegeeinrichtung in der Steiermark haben Sie eine Vielzahl von Rechten, die in verschiedenen Gesetzen festgelegt sind. Diese Rechte tragen wesentlich dazu bei, eine hohe Qualität in der Betreuung und Pflege und Ihre Interessen zu sichern. Nachfolgend fassen wir für Sie wichtige BewohnerInnenrechte zusammen:
Sie haben ein Recht auf:
- höflichen Umgang, auf Würde, Persönlichkeit und Wahrung der Privat- und Intimsphäre
- professionelle Pflege und Betreuung sowie auf Einwilligung oder Ablehnung von therapeutischen Leistungen
- fünf bedarfsgerechte Mahlzeiten
- Einsichtnahme in die eigene Pflegedokumentation
- Namhaftmachung einer Vertrauensperson und Zugang zu einem Telefon
- Behandlung und Erledigung von Beschwerden
- Beiziehung einer externen Beratung bei Problemen/Beschwerden
- freie Arztwahl
- Besuche, bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Zeiten
- persönliche Kleidung sowie individuelle Möblierung und Gestaltung des Zimmers, soweit es die baulichen Gegebenheiten zulassen
- Zahlungsbelege für Sonderleistungen, z.B. Friseur, Fußpflege, ...
- die Möglichkeit der sicheren Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen
- Aushändigung des Heimstatus
Das Team der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft, unter der Leitung der PatientInnen- und Pflegeombudsfrau Dr. Michaela Wlattnig, berät Sie in Fragen rund um Ihre Betreuung und Pflege und informiert Sie über Ihre Rechte.