Patientenverfügung
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
Eine Form, die eigenen Wünsche vorsorglich zum Ausdruck zu bringen, ist die Patientenverfügung. Sie können eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung errichten.
- Die Errichtung einer Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit zukünftige medizinische Behandlungen, die man keinesfalls möchte, im Vorhinein abzulehnen.
- Eine verbindliche PV sichert Sie so ab, dass Ihr Wille auch dann befolgt wird, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, einen solchen Willen zu bilden oder ihn zu äußern.
- Die rechtliche Beratung durch die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft ist kostenfrei.
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Seit 1.1.2021 kann der juristische Abschluss einer Patientenverfügung - UNABHÄNGIG von Ihrem Einkommen - in der PatientInnen-und Pflegeombudsschaft kostenfrei erfolgen.
Das Vorliegen einer sozialen Indikation (wie auf den Seiten 7, 27 und 34 in der Broschüre angeführt) ist daher nicht mehr Voraussetzung einer kostenfreien Errichtung in der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft.
Die ärztliche Aufklärung ist weiterhin mit Kosten verbunden. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Arzt.
Bitte kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch!
HINWEIS:
Der Hospizverein bietet die Möglichkeit zur medizinischen Beratung zur Errichtung einer Patientenverfügung bei Frau Primaria Dr. Brigitte Hermann.
Bei Interesse bitten wir Sie um Vereinbarung eines persönlichen Termins für das kostenlose ärztliche Beratungsgespräch im Hospizbüro in Graz unter Tel. 0316/391570 oder per Mail an dasein@hospiz-stmk.at.
Die kostenlosen Unterlagen zur Erstellung einer Patientenverfügung
Die ARGE PatientenanwältInnen hat gemeinsam mit dem Dachverband Hospiz Österreich Unterlagen zum Erstellen einer Patientenverfügung neu herausgebracht. Ein ExpertInnenteam hat die PatVG-Novelle 2018 zum Anlass für eine gründliche Neubearbeitung genommen und die Unterlagen klarer und übersichtlicher gestaltet.
Im Ratgeber finden Sie hilfreiche Informationen und Formulierungshilfen zum Erstellen Ihrer Patientenverfügung.
Ratgeber Patientenverfügung
2. September 2019
Patientenverfügung Leicht zu Lesen
Das Formular zum Erstellen einer Patientenverfügung, welches Sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen können, finden Sie hier.
Formular zum Erstellen einer Patientenverfügung
2. September 2019
Falls Sie das Formular lieber elektronisch auf dem Computer ausfüllen möchten, finden Sie hier ein eigenes „Online-Formular". Dieses Formular können Sie mit Hilfe Ihres Computers ausfüllen. Zum Download benötigen Sie das kostenlose Programm Adobe Acrobat Reader. Mit diesem Programm können Sie das Formular mittels Computer ausfüllen und ausdrucken aber nicht speichern. Wenn Sie das Formular speichern möchten, brauchen Sie die kostenpflichtige Vollversion von Acrobat.
Online- Formular Patientenverfügung
2. September 2019
Die Hinweiskarte tragen Sie am besten immer bei sich. Mit der Karte können Sie das Gesundheitspersonal informieren, dass Sie eine Patientenverfügung errichtet haben beziehungsweise wo diese hinterlegt ist (etwas bei Ihrer Vertrauensperson).
Hinweiskarte
2. September 2019
Wenn Sie Ihre Patientenverfügung verlängern möchten, können Sie folgendes Formular verwenden.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie von unseren juristischen MitarbeiterInnen.
Erneuerungsformular
2. September 2019