ELektronische GesundheitsAkte
ELGA, die ELektronische GesundheitsAkte, ist ein Informationssystem, das Ihnen und Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Spitälern, Pflegeeinrichtungen sowie Apotheken (ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter) den Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten ermöglicht. ELGA-Teilnehmer/innen haben jederzeit Zugriff auf ihre ELGA-Gesundheitsdaten. Gesundheitsdaten, wie z.B. Befunde, entstehen bei unterschiedlichen Gesundheitseinrichtungen. ELGA stellt diese elektronisch zur Verfügung. In Ihre persönliche ELGA gelangen Sie über
Für einen Einstieg in Ihre ELGA benötigt die ELGA-Ombudsstelle einen vollständig ausgefüllten Antrag (diesen erhalten Sie in der ELGA-Ombudsstelle, sowie als Download auf dieser Homepage) und eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Eine Übermittlung dieser Unterlagen ist ausschließlich postalisch oder persönlich möglich.
Möglichkeiten der An- oder Abmeldung von ELGA
1. Ausfüllen des Online-Formulares (Link Online-Formular) - danach Übermittlung des ausgedruckten und unterschriebenen Formulares inklusive Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an die ELGA-Widerspruchstelle ODER
2. über die ELGA-Serviceline unter der Tel.-Nr. 050 124 441 ODER
3. direkt über das ELGA-Portal mittels ID-Austria, unter:
(www.gesundheit.gv.at) oder (www.elga.gv.at)
Adresse ELGA-Widerspruchstelle:
Postfach 180, 1021 Wien
Mail: {url:3:'post@elga-widerspruchstelle.at'
Welche Gesundheitsdaten werden in ELGA verfügbar gemacht?
- Ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe der öffentlichen Krankenanstalten
- Labor- und Radiologiebefunde
- Bilddaten in jenem Umfang, als dies der ELGA-GDA für erforderlich erachtet
- Medikationsdaten (Ärzte/Ärztinnen bei Verordnung, Apotheken bei Abgabe)
- Ambulanzbefunde
- Ambulante Pflegeberichte
- e-Impfpass (Achtung: Eine Abmeldung von ELGA bewirkt KEINE Abmeldung vom Elektronischen Impfpass)
Das Handy wird zum E-Card-Scanner
Seit November 2024 gibt es eine Erleichterung für den ELGA-Zugriff durch Ärztinnen und Ärzte
Bisher wurde die E-Card mit einem Lesegerät in der Arztpraxis gescannt, um dem Arzt oder der Ärztin für 90 Tage Zugriff auf die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) zu gewähren. Ab sofort kann der ELGA-Zugriff auch niederschwellig über das Handy erteilt werden. Eine ID-Austria ist dafür nicht erforderlich. Verschreibt ein Arzt bei einem Hausbesuch ein Medikament, kann diese Information ab jetzt direkt in der ELGA hinterlegt werden. Wenn Bewohner eines Pflegeheims dort geimpft werden, kann der Arzt die Impfung in den elektronischen Impfpass eintragen.
Um von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss auf dem Handy die „Meine SV-App" installiert sein (unabhängig von der Zughörigkeit zu einer Sozialversicherung). Dort kann dann mittels Suchfunktion ein Arzt ausgewählt werden, dem dann, nachdem die Karte gescannt wurde, Zugriff auf die ELGA gewährt werden kann. Dazu benötigen Handy und E-Card eine NFC-Funktion, eine Technologie zur drahtlosen Datenübertragung. Der Großteil der Karten ist damit mittlerweile ausgestattet, zu erkennen ist das an einem Symbol mit vier Bögen neben dem goldenen Chip auf der Vorderseite. Smartphones verfügen seit rund zehn Jahren über eine solche NFC-Funktion.
Beim Scannen der E-Card werden keine Gesundheitsdaten übertragen, sondern lediglich einem Arzt oder einer Ärztin der Zugriff darauf erlaubt. Wird zum Scannen der Karte also etwa das Handy eines Familienmitglieds verwendet, bekommt dieses keinen Zugang zu sensiblen Informationen über den Patienten.