Patienteninformation
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
*Kostenlose erste Kopie der Krankengeschichte
Entsprechend einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH, Rechtssache C-307/22) haben Patient*innen das Recht, die erste Kopie ihrer Krankengeschichte kostenlos zu erhalten. Dieses Recht der Patient*innen leitet sich aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab.
Davon umfasst sind u.a. Diagnosen, Befunde, Nachweise über durchgeführte Untersuchungen und Behandlungen, Operationsberichte etc. Im Allgemeinen ist es daher unzulässig einen Kostenersatz für die erste Kopie der Krankengeschichte zu verlangen, sei es in Form von Kopiekosten oder Kosten als Ersatz für Verwaltungsaufwand.
Die gesamte Entscheidung des EuGH finden Sie unter folgendem Link:
* Verwendung von Strahlenschutzmitteln
Aufgrund des technischen Fortschrittes ist generell bei Röntgen- und CT-Untersuchungen die Verwendung von Strahlenschutzmitteln (Bleischürzen) für Patient*innen nicht mehr erforderlich.
Weiter Informationen entnehmen Sie hier:
*e-Rezept:
Wie funktioniert das e-Rezept?
Sind meine e-Rezept Daten sicher?
Warum kann ich mich von e-Rezept nicht abmelden?
Alle Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.860046&portal=ecardportal